Eigenverbrauch für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung wird von EEG-Umlage befreit

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Am 28.12.2020 wurde das EEG 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt damit wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft.

Mit dem EEG2021 wird die kWp -Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage bei Eigenverbrauch gezahlt werden muss, von 10 auf 30 kW angehoben. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen.

Anlagenbetreiber, die Ihre Anlage ab dem 01.08.2014 in Betrieb genommen haben, können nun auf den Produktionszähler (Generatorzähler) des Netzbetreibers an der PV-Anlage verzichten.

Da aufgrund von Art. 21 Abs. 2 a) ii) der Erneuerbaren Energien Richtlinie II der Eigenverbrauch aus ungeförderten Anlagen <30kW zukünftig nicht mehr EEG-Umlage-pflichtig ist, muss dieser somit auch nicht (mehr) gemessen werden.

Bei einer Abmeldung des Generatorzählers wird Ihnen jedoch eine Ausbaugebühr vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

Für die Erfassung der Generatorproduktion und für steuerliche Zwecke (selbständige Ablesung am Jahresende!) empfehlen wir dringend den Einbau eines privaten Zählers.

Sollten Sie Interesse an einer Abmeldung Ihres Generatorzählers haben, können wir Ihnen folgendes Gesamtpaket anbieten:

  • Abmeldung des Generatorzählers beim EVU
  • Einbau eines neuen privaten Zählers

Gesamtpreis: 200,00 € (zzgl. MwSt.)

+  An-/Abfahrt

bis 15km – 27,50€,

bis 25km – 44,00€,

bis 40km – 66,00€

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!