Planung & Umsetzung
Angebot
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen ein Angebot individuell auf Ihren Energiebedarf ausgelegt, ggf. inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung (Musterberechnung gemäß Ihren Angaben).
Finanzierung
Auftragserteilung
Nach der schriftlichen Auftragserteilung und den geforderten Unterlagen und Daten gemäß Auftragszettel bestellen wir die Komponenten. Sobald wir eine Auftragsbestätigung von unserem Lieferanten erhalten haben, senden wir Ihnen Ihre Auftragsbestätigung mit der Angabe eines ungefähren Ausführungstermins.
Antragstellung bei dem Netzbetreiber, Netzverträglichkeitsprüfung
Wir stellen den Antrag online. Für diesen Antrag und die Portalanmeldung der Anlagenüberwachung benötigen wir:
- Anschrift des Anlageneigentümers / Anlagenbetreibers
- Lageplan mit Flurnummer in Kopie
- Geburtsdatum
- Nummer des Strombezugszählers
- Bankverbindung
- Steuernummer
- E-Mail Adresse
- Telefonnummer
Netzbetreiber
Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben, das Sie bitte ausfüllen und an den Netzbetreiber zurückschicken. Darin werden auch Fragen enthalten sein, die wir als Anlagen-Errichter für Sie ausfüllen und unterschreiben. Die Unterlagen können Sie nach Fertigstellung der PV-Anlage zurücksenden, zusammen mit der Bestätigung über die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Technische Inbetriebnahme
Mit der technischen Inbetriebnahme (Montage der Module und Installation der Wechselrichter) melden wir die Anlage beim Netzbetreiber fertig. Wir erhalten dann (das kann allerdings etwas dauern) einen Termin für den Zähleraustausch. Anschließend erfolgt die Einweisung für die Photovoltaikanlage mit Übergabe der Inbetriebnahmeunterlagen.
Marktstammdatenregister
Registrieren Sie sich in https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/AuswahlAssistent. Erstellen Sie einen Marktakteur und anschließend eine Einheit für die Photovoltaikanlage und eine Einheit für den Energiespeicher. Die benötigten Daten finden Sie im Inbetriebnahme Protokoll und im Speicherpass.
Einspeisevergütung
Für die Höhe der Einspeisevergütung ist an die technische Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage geknüpft. Sie wird vom Netzbetreiber vergütet für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Jahre.
Versicherung Ihrer Anlage
Damit Sie sich um nichts kümmern müssen, ist Ihre Anlage zunächst in unserer Gruppenversicherung versichert. Gerne können Sie auch darüber hinaus Ihre Anlage über uns weiterversichern. Sie erhalten von uns ein Angebot, da Sie auf Wunsch unterschreiben und ein Lastschriftmandat für die jährliche Abbuchung.
Bei Neubauten haben wir die Möglichkeit, die Module zu montieren, solange das Gerüst steht. Wir können bis zur Inbetriebnahme, wenn gewünscht, eine Montageversicherung abschließen.
Finanzamt
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage gelten Sie als Unternehmer. Melden Sie Ihre Anlage beim Finanzamt an. Die entsprechenden Formulare finden Sie bei Ihrem Finanzamt auf der Webseite.
Steuerliche Aspekte
Wir empfehlen Ihnen die Option „vorsteuerabzugsberechtigt“. Damit erhalten Sie die Vorsteuer aus allen mit der Photovoltaikanlage in Beziehung stehenden Ausgaben zurückerstattet. Im Gegenzug führen Sie zunächst monatlich die Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung und dem Eigenverbrauch an das Finanzamt ab. Dies wird bei kleineren Anlagen erfahrungsgemäß nach ein bis 2 Jahren umgestellt auf eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Jedes Jahr wird eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt verlangt.
Zumindest für die erste Steuererklärung empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater.
Informieren Sie sich auch über die Kleinstunternehmerregelung. Sie können nach 5 Jahren dazu optieren und die Anlage läuft umsatzsteuerneutral. Die Einkommenssteuererklärung muss aber nach wir vor gemacht werden.
Detaillierte Informationen über Ihre persönliche steuerliche Situation erhalten Sie vom Steuerberater.